Versicherungen
Une offre globale en assurances couvrant tous vos risques

Ein umfassendes Versicherungsangebot, das alle Ihre Risiken abdeckt

Qualibroker-Swiss Risk & Care positioniert sich bewusst als Architekt von Versicherungslösungen. Qualibroker-Swiss Risk & Care ist stets auf der Suche nach der passendsten Absicherung für die Bedürfnisse der Kunden – Unternehmen wie Einzelpersonen – und hat agile Abläufe etabliert, die Reaktionsschnelligkeit und Innovation garantieren. Eine Form der «Start-up-Kultur», die das «Denken von der Stange» und das Althergebrachte hinter sich lässt, was bedeutet, dass wir uns im Streben um Exzellenz ständig neu infrage stellen.

Diese Positionierung schliesst jedoch Konsequenz und Methode nicht aus. Unsere Expertinnen und Experten stützen sich systematisch auf eine Analyse Ihrer Situation, um Ihnen einen Rundum-Schutz für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden oder Sie selbst und Ihre Familie anzubieten.

Eine breite Palette von Versicherungslösungen für die berufliche und die persönliche Absicherung

Häufige Fragen zu Versicherungen für die persönliche Absicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Die Versicherung ersetzt den Neuwert von gestohlenen oder beschädigten Wertgegenständen. Darüber hinaus übernimmt sie Folgeschäden, wie zum Beispiel die Reparatur des Schlosses an der Eingangstür oder ein neues Fensterglas. Wenn Sie Mieter sind, muss sich der Eigentümer an seine Versicherung wenden, um die Reparaturkosten decken zu lassen. Er ist demzufolge unverzüglich zu informieren.

Bei einem Einbruch sind gestohlener Schmuck und Bargeld jedoch nur teilweise gedeckt. Bei einfachem Diebstahl wird Bargeld nicht ersetzt.

Der Zeitwert ist der Neuwert unter Abzug des Wertverlustes aufgrund von Alter, Gebrauch oder Abnützung.

Ob es sich nun um den Haushalt von Geschädigten, um Gebäude, Sachwerte von Unternehmen oder Fahrzeuge handelt: Die versicherten Schäden werden von privaten Versicherungsgesellschaften oder den Kantonalen Feuerversicherungen übernommen. Risiken im Zusammenhang mit den Kräften der Natur – wie Hochwasser, Sturm und Hagel, Lawinen und Schneedruck sowie Erdrutsche, Bergstürze und Steinschlag – sind durch die gewöhnliche Feuerversicherung bzw. Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden gedeckt. Hierbei bleibt eine Pflichtfranchise geschuldet (zum Beispiel 500 CHF bei der Hausratversicherung).

Kranken- und Personenversicherungen

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen innert 3 Monaten nach dem Zuzug eine Krankenversicherung abschliessen. Erfolgt dies nicht, wird die jeweilige Person von Amts wegen durch den Wohnsitzkanton oder die Wohnsitzgemeinde bei einer Versicherung angemeldet.

Wenn es sich um einen Notfall handelt, werden alle Behandlungen von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt. Wenn die Behandlung in einem Mitgliedsland der Europäischen Union erfolgt, werden Ihre Kosten gemäss der Gesetzgebung des Landes, in dem Sie sich aufhalten, gegen Vorlage Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte übernommen.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber (Vorgesetzter und Personalabteilung) informieren, der dies der Versicherung meldet.

Das Krankentaggeld entspricht 80 % vom Lohn und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall entrichtet.

Die Mutterschaftsentschädigung wird ab dem Tag der Geburt eines lebensfähigen Kindes und höchstens während 98 Tagen, d.h. 14 Wochen ausbezahlt (pro Woche werden sieben Taggelder entrichtet). Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt in jedem Fall an dem Tag, an dem die Mutter die Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad und der Dauer der Erwerbstätigkeit.

Die Kantone können einen Mutterschaftsurlaub von mehr als 14 Wochen vorsehen. Auskunft diesbezüglich geben die kantonalen AHV-Ausgleichskassen. Auch manche Arbeitgeber gewähren einen längeren Mutterschaftsurlaub: Auskunft hierzu erhält man bei der Personalabteilung des Arbeitgebers.

Alle erwerbstätigen Personen müssen in der IV versichert sein. Wer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ganz oder teilweise an der Ausübung der üblichen Tätigkeiten gehindert ist, hat Anspruch auf Leistungen gemäss IVG. Letztere bestehen im Wesentlichen aus Eingliederungsmassnahmen.

Häufige Fragen von Unternehmen

Wie alle Unternehmen sind KMU verpflichtet, ihre Mitarbeitenden gegen Unfälle zu versichern. Eine Krankentaggeldversicherung hingegen ist freiwillig.

Als Firmenchef sind Sie per Gesetz nicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung verpflichtet. Sie sind hingegen gesetzlich verpflichtet, die Lohnfortzahlung für Ihre Mitarbeitenden im Falle einer Krankschreibung sicherzustellen, und das während einer Dauer, die vom Obligationenrecht abhängt. Eine solche Situation kann für ein Unternehmen schnell sehr teuer werden. Die Krankentaggeldversicherung übernimmt die Löhne der betreffenden Mitarbeitenden.

Wenn Sie selbständigerwerbend sind und eine Zeit lang nicht mehr arbeiten können, kann die Erwerbsausfallversicherung Ihnen wegen der Taggelder, die Sie erhalten, ebenfalls wertvolle Hilfe leisten.

Selbständigerwerbende sind zum grossen Teil selbst für ihre Vorsorge verantwortlich und müssen ihre Unternehmensversicherungen entsprechend auswählen.

Für Selbständigerwerbende ist nur die 1. Säule obligatorisch. Die 2. Säule hingegen nicht, wobei diese eindringlich empfohlen wird, um eine auskömmliche Rente zu gewährleisten.

Unternehmensversicherungen sind eigentlich für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch, werden aber auch hier wiederum eindringlich empfohlen. Wenn Sie eine Unfallversicherung abschliessen, stellen Sie sicher, dass Sie gegebenenfalls Taggelder beziehen. Zudem sind auch die medizinischen Kosten, die von der Krankenversicherung nicht erstattet werden, abgedeckt.

Wenn Ihr Unternehmen eine Rechtsform als Aktiengesellschaft (AG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat, dann bestehen für Sie verschiedene Verpflichtungen im Bereich Versicherung.

Auch wenn Sie keine Angestellten haben, werden Sie selbst als Ihr/e eigene/r Mitarbeitende/r erachtet, wenn Sie sich einen Lohn auszahlen. Sie müssen folglich zusätzlich zur 1. Säule (AHV, IV und EO) in die berufliche Vorsorge (BVG oder 2. Säule) einzahlen. Sie müssen ebenfalls eine Unfallversicherung für sich als Arbeitnehmer/in abschliessen.

Falls Sie Arbeitnehmende einstellen, sind auch sie in der BV zu versichern, sobald sie ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 21’510 (Zahl für 2021) beziehen. Diese Grenze bezieht sich auf die Summe der versicherten Löhne pro Jahr, nicht auf den Monatslohn. Für jeden Mitarbeiter ist der Versicherungsbeitrag von 1,20 % des Lohns von Ihnen als Arbeitgeber zu leisten. Bei einer nicht obligatorischen Unfallversicherung für Unternehmen kann die Kantonale Ausgleichskasse oder eine private Versicherungsgesellschaft für weitere Einzelheiten konsultiert werden.

Selbst wenn die nachfolgend vorgestellten Versicherungen nicht obligatorisch sind, empfehlen wir Ihnen dennoch deren Abschluss. Dies ist die beste Methode, um den inhärenten Risiken einer jeden Art von Tätigkeit vorzubeugen, zumal wenn Sie Personal haben.

Freiwillige Versicherungen:

  • Unternehmenshaftpflichtversicherung: für Schäden, die Dritten durch Ihre Produkte, Ihre Geschäftstätigkeit oder Ihre Infrastruktur entstehen
  • Sachversicherung: zur Absicherung der Sachwerte Ihres Unternehmens
  • Rechtsschutzversicherung: im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitenden, Kunden, Zulieferern oder anderen Dritten
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