Qualibroker AG bietet den ANobAG professionelle Unterstützung, wenn es darum geht, die für einen ANobAG zwingend notwendigen Versicherungen abzuschliessen.
Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG).
Wer den Wohnsitz in der Schweiz hat und für einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber arbeitet, bezahlt die Beiträge an die Sozialversicherungen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG).
Wer für mindestens einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber mit Sitz in der Europäischen Union (EU) oder mit Sitz in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) arbeitet und der Lohn bei diesem Arbeitgeber über CHF 22'050.- liegt, untersteht der beruflichen Vorsorge (BVG).
Die Versicherungspflicht gemäss UVG besteht auch dann, wenn Sie keinen Arbeitgeber in der EU oder EFTA haben.
Qualibroker AG ist ein unabhängiger Versicherungsbroker, der im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen die Beratung und die Abwicklung der Versicherungslösungen für ANobAG im Bereich der beruflichen Vorsorge und der Personenversicherungen vermittelt.
ANobAG können sich an Qualibroker AG wenden und werden dort bezüglich der möglichen Leistungen aus der Beruflichen Vorsorge und denjenigen aus den Bereichen Unfall- oder Krankentaggeldversicherung beraten. Die Angebote in diesen Bereichen stammen alle von AXA Versicherungen, die das beste Gesamtangebot eingereicht hat.
Das Angebot von Qualibroker AG ist nicht möglich für Arbeitgeber mit Sitz ausserhalb EU/EFTA (z.B. USA, Indien) und auch nicht bei befristeten Arbeitsverträgen. In diesen beiden Fällen hilft Ihnen die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gerne weiter.
Die staatlich vorgeschriebenen Versicherungen sind zwingend abzuschliessen. Die Ausgleichskassen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Dank der Zusammenarbeit mit Qualibroker AG bekommen die ANobAG nicht nur eine kompetente Beratung, sondern auch eine adäquate Versicherungslösung, welche inhaltlich und preislich stimmt.
Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare aus und senden uns diese anschliessend unterzeichnet zu. Damit wir für Sie tätig werden dürfen, benötigen wir ein unterzeichnetes Mandat.