Die Sozialbilanz für das Unternehmen besteht aus einer detaillierten Analyse der Gesamtsituation betreffend die soziale Absicherung Ihres Unternehmens. Dank dieses Gesamtüberblicks zur Koordination zwischen verschiedenen Versicherungs- und Vorsorgeakteuren können Versicherungslücken oder Fälle von Überversicherung entdeckt und gemäss den Empfehlungen Ihres Maklers korrigiert werden.
Aufgrund der erheblichen Arbeit und der komplexen Berechnungen richtet eine Sozialbilanz für das Unternehmen sich in der Regel an Unternehmen, die mindestens 200 Mitarbeitende beschäftigen. Dieses Kriterium ist jedoch kein Ausschlusskriterium; wir stehen gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Gegenüberstellung der Lohnersatzquote
Dadurch, dass sie Versicherungslücken und Fälle von Überversicherung aufzeigt, ergeben sich durch die Sozialbilanz für das Unternehmen auch Optimierungsmöglichkeiten betreffend die Finanzierung und die Deckungsniveaus. Auf der Grundlage von Empfehlungen Ihres Maklers können Sie die Ausgaben senken, ohne Abstriche bei den Leistungen hinnehmen zu müssen, und das für den gesamten Personalbestand Ihres Unternehmens.
Sie können die Sozialbilanz für das Unternehmen ebenfalls als Synthese Ihrer Personalpolitik nutzen, indem Sie die sozialen Trümpfe herausstellen. Eine Kommunikation über diese Vorteile ist nicht nur ein Mittel zur Mitarbeiterbindung, sondern macht Sie auch für neue Talente attraktiv.
Unsere Methodik umfasst drei Etappen:
Die Berechnungen lassen sich auf zwei Ebenen individualisieren: auf Unternehmensebene und für die jeweilige Person gemäss ihrem Alter, ihrer Familiensituation, ihrem Geschlecht und ihrem Einkommen. Diese komplexen Berechnungen werden durch unsere Teams aus Aktuaren angestellt.
Schlussendlich können wir das Deckungsniveau der versicherten Person in Abhängigkeit von einer Vielzahl Fälle ermitteln. Wenn man diese Resultate auf den gesamten Personalbestand angelegt, sieht man schnell, wo Fälle von Verschwendung und Überversicherung, aber auch eventuelle Versicherungslücken vorliegen.
Das einzige offizielle Dokument, das in der Schweiz Aufschluss über die Situation einer versicherten Person gibt, ist der Pensionskassenausweis, den die Beschäftigten jährlich erhalten. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Unfallversicherung hingegen folgen einem anderen Prinzip.
Der Ansatz der Sozialbilanz für das Unternehmen ist bewusst umfassend gehalten, denn sie berücksichtigt die Koordination zwischen allen Versicherungs- und Vorsorgeakteuren. Qualibroker-Swiss Risk & Care ist der einzige Makler, der diesen Ansatz in der Schweiz anbietet, wobei diese Art der Analyse im Ausland schon seit langem besteht.
Die Frage der Koordination wird selten berücksichtigt, obwohl sich hieraus bedeutende Einsparungen für die Unternehmen ergeben können. Hierfür gibt es zwei Gründe:
Dieser Ansatz wurde in einem ersten Schritt mit der Individuellen Sozialbilanz umgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine übersichtliche Zusammenschau von Entgelt, Vorsorge und Sozialleistungen des bzw. der jeweiligen Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen.
Wenn es aufgrund eines Unfalls zu einer Invalidität kommt, werden zunächst Leistungen durch die Invalidenversicherung (IV), dann die obligatorische Unfallversicherung, die Zusatz-Unfallversicherung und schlussendlich möglicherweise die Pensionskasse entrichtet. In manchen Fällen werden fast die gesamten Leistungen durch die IV und den Unfallversicherer ausgerichtet. Im Allgemeinen ist eine unfallbedingte Invalidität folglich in grossem Masse durch die erste Säule und die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt. Die Pensionskasse wird häufig nicht aktiv.
In einem solchen Fall entrichtet der Arbeitgeber – bei Invalidenversicherung, obligatorischer Unfallversicherung, Zusatz-Unfallversicherung und zweiter Säule – insgesamt vier Beiträge, wobei die versicherte Person im Endeffekt nie mehr als 100 % von ihrem Lohn erhalten kann. Dementsprechend bestehen Einsparmöglichkeiten für die Unternehmen und für die Mitarbeitenden.
Einsparungen sind jedoch nicht nur bei der Unfallabsicherung möglich. Je nach den Bestimmungen der Pensionskasse gilt dies auch für krankheitsbedingte Invalidität. Natürlich kann man bei Invalidität nicht mehr bekommen, als wenn man arbeiten würde.
Dank der Sozialbilanz für das Unternehmen lassen sich ebenfalls Versicherungslücken aufdecken: Mitunter sind zum Beispiel die Konsequenzen eines Unfalls überversichert, wohingegen dies bei krankheitsbedingter Invalidität genau das Gegenteil ist. Auch sind manche Personenkategorien je nach ihrer familiären und Einkommenssituation insgesamt besser abgesichert als andere usw. Der Arbeitgeber kann somit im Vorfeld das korrigieren, was möglich ist, damit jeder Sozialversicherungsfranken richtig eingesetzt ist.
Die detaillierte und in der Schweiz einzigartige Individuelle Sozialbilanz vermittelt jeder/m Ihrer Mitarbeitenden eine persönliche Übersicht über die soziale Absicherung.
Die Verwaltung und Nachverfolgung der geplanten und ungeplanten Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter von A bis Z.
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