Sie sind Gesundheitsfachkraft oder üben einen juristischen Beruf aus? Angehörige freier Berufe haben spezifische Bedürfnisse. Unsere Versicherungsangebote und Dienstleistungen sind auf die Anforderungen Ihres Berufsstandes ausgerichtet und schützen Sie wirksam im Berufs- wie im Privatleben. Unsere Devise: Ein offenes Ohr und hohe Anforderungen an uns selbst, um sämtlichen Situationen gerecht zu werden.
• Meine freiberufliche Tätigkeit versichern
• Mein Einkommen sichern
• Meine Mitarbeitenden schützen
• Von Finanzierungslösungen profitieren
Für viele selbständige Unternehmer wird der Verkaufsertrag ihres Unternehmens die Ressource sein, die ihren Ruhestand finanzieren wird. Um eine übermässige Besteuerung zu vermeiden, und um diesen Lebensabschnitt mit Gelassenheit zu geniessen ist es notwendig, einige Empfehlungen zu befolgen.
Geduld ist das A und O wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen. Den richtigen Käufer finden und sich in den Verkaufsprozess beteiligen nimmt viel Zeit. Damit Sie Ihre Zeit unbeschwert verwalten können muss der Verkauf Ihres Unternehmens nicht der einzige Weg sein, Ihren Ruhestand zu finanzieren. Deshalb raten wir Ihnen, zuvor eine berufliche Vorsorge aufzubauen. Dazu müssen Sie die richtige Balance finden und die Ergebnisse Ihres Unternehmens zwischen Investitionen, Dividenden, Gehältern und Vorsorge gerecht verteilen. Diesem Rat zu folgen ist umso nützlicher, dass die Beiträge und der Rückkauf von Versicherungsjahren steuerlich absetzbar sind.
Gemäss Artikel 37b des Bundesgesetzes über direkte Bundessteuer, wenn der Verkauf eines Einzelunternehmens eine stille Reserve einbringt wird sie im Gewinn des Unternehmens integriert, und sie wird entsprechend besteuert. Um eine übermässige Besteuerung zu vermeiden ist es möglich, die stille Reserve zu benutzen um Versicherungsjahre rückzukaufen, so dass der steuerpflichtige Gewinn spürbar reduziert wird. Der Betrag dieser Rückkäufe ist im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Deshalb müssen Sie Ihre Pensionskasse sorgfältig auswählen. In bestimmten Fällen können Sie von «fiktiven Rückkäufen von Versicherungsjahren» profitieren. Wenn Sie Ihr Unternehmen nach dem vollendeten 55. Altersjahr verkaufen, und wenn Sie keine Pensionskasse haben, kann die Steuerbehörde akzeptieren, dass die stille Reserve als fiktiver Rückkauf betrachtet wird. In diesem Fall entspricht die erhobene Steuer der angewandten Steuer für die Vorsorge, das heisst ein Fünftel der ordentlichen Steuersätze. Der Maximalbetrag dieser fiktiven Rückkäufe ist im Gesetz festgesetzt. Freie Berufe können also von einer günstigen Besteuerung profitieren. Lassen Sie sich von Ihrem Makler für die Vorsorge beraten, und von Ihrer Treuhandgesellschaft für die Besteuerung.